Der ÖKV hat in einem Rundschreiben vom 8.11. auf den erforderlichen Sachkundenachweis nach dem NÖ HundehalteG hingewiesen.

Wie bereits in unseren Nachrichten, weisen wir nochmals darauf hin, dass diese Verpflichtung nicht für Hundehalter von bereits ausgebildeten oder auszubildenden Jagdhunden besteht.